Die Zentralmatura - an AHS

Teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung. Die Zentralmatura an AHS setzt sich aus drei unabhängigen Säulen zusammen.

Das Schema mit den 3 Säulen der AHS Matura

Drei-Säulen-Modell

1. Säule: Abschließende Arbeit, Präsentation und Diskussion
2. Säule: Klausurprüfung, sogenannte schriftliche Prüfung
3. Säule: Mündliche Prüfung

Die Schüler*innen können selbst entscheiden, ob sie drei schriftliche und drei mündliche oder vier schriftliche und zwei mündliche Prüfungen ablegen wollen. Die teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung ist modular aufgebaut, das bedeutet, dass die Schüler*innen trotz negativer Leistungen in der ersten oder der zweiten Säule zur mündlichen Prüfung antreten können.

 

Abschließende Arbeit (ABA)

Im Rahmen der ersten Säule müssen* alle Schüler*innen eine abschließende Arbeit, die sich aus einer schriftlichen Arbeit sowie deren Präsentation und Diskussion vor der Prüfungskommission zusammensetzt, absolvieren. Die Schüler*innen legen das Thema der ABA im ersten Semester der 7. Klasse mit den Prüfenden fest. Spätestmöglicher Abgabetermin der ABA ist das Ende der ersten Unterrichtswoche im zweiten Semester der 8. Klasse. Wird die ABA negativ beurteilt, muss sie mit neuer Themenstellung wiederholt werden.

Ab dem Haupttermin 2026 bis einschließlich des Schuljahres 2028/29 kann anstelle der abschließenden Arbeit eine weitere Klausurarbeit oder eine weitere mündliche Teilprüfung gewählt werden.

 

Klausurprüfung

Die zweite Säule besteht aus – je nach Wahl der Schüler*innen – drei oder vier schriftlichen Prüfungen. Die Prüfungsaufgaben in den Fächern Deutsch (oder eine andere Unterrichtssprache), Mathematik, bestimmte lebende Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch) sowie Altgriechisch und Latein sind standardisiert, d.h. für Maturanten der gleichen Schulform vereinheitlicht. Es müssen alle Schüler*innen in Deutsch, Mathematik und einer lebenden Fremdsprache zur schriftlichen Prüfung antreten.

Die Aufgabenstellungen in den übrigen Fächern, in denen darüber hinaus schriftlich maturiert werden kann (andere lebende Fremdsprachen, DG, Physik, Musikkunde, etc.), sind nicht standardisiert.

Eine Abteilung des Bundesministeriums für Bildung (ehemals BIFIE Wien) stellt die standardisierten kompetenzorientierten Aufgabenstellungen bereit. Negativ beurteilte schriftliche Prüfungen müssen wiederholt werden. Es besteht die Möglichkeit, negative Beurteilungen durch mündliche Prüfungen, sogenannte Kompensationsprüfungen, auszubessern. Bei standardisierten Prüfungsgebieten werden die Aufgabenstellungen für die Kompensationsprüfungen zentral vorgegeben.

 

Mündliche Prüfung

Im Rahmen der dritten Säule können die Schwerpunkte der Schulen abgebildet werden. Die kompetenzorientierten Aufgabenstellungen zu den mündlichen Prüfungen werden nicht zentral vorgegeben, sondern bleiben in der Verantwortung der Lehrkräfte. Je nach Wahl der Schüler*in müssen zwei bzw. drei mündliche Prüfungen abgelegt werden.


Quelle: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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