Die Zentralmatura - an BHS

Die teilstandardisierte kompetenzorientierte Reife- und Diplomprüfung an BHS setzt sich aus drei unabhängigen Säulen zusammen.

Drei-Säulen-Modell

Die Zentralmatura - an BHS

1. Säule: Diplomarbeit, Präsentation und Diskussion 2. Säule: Klausurprüfung, sogenannte schriftliche Prüfung 3. Säule: Mündliche Prüfung Die Schüler*innen können selbst entscheiden, ob sie drei schriftliche und drei mündliche oder vier schriftliche und zwei mündliche Prüfungen ablegen wollen.

Diplomarbeit

Im Rahmen der ersten Säule müssen alle eine Diplomarbeit zu einer berufs- oder betriebspraktischen Fragestellung schreiben und diese im Rahmen der Matura mündlich präsentieren. Die Schüler*innen legen das Thema gemeinsam mit den Betreuenden fest. Vorzugsweise Teams von zwei bis fünf Schülerinnen und Schülern müssen eine konkrete Fragestellung aus dem jeweiligen Berufsfeld oder der Wirtschaft mit wissenschaftlichen und in der beruflichen Praxis gängigen Methoden ausarbeiten. Die Teams und das Thema werden am Ende der vorletzten Schulstufe festgelegt, spätestens aber in den ersten drei Wochen der letzten Schulstufe. Die Schüler*innen schreiben die Arbeit in der letzten Schulstufe und müssen diese bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Klausurprüfung abgeben. Wird die Diplomarbeit negativ beurteilt, muss sie mit neuer Themenstellung wiederholt werden.

Klausurprüfung

Die zweite Säule besteht aus – je nach Wahl – drei oder vier schriftlichen (praktischen/graphischen) Prüfungen. Die Prüfungsaufgaben in den Fächern Deutsch (oder eine andere Unterrichtssprache), Angewandte Mathematik, Lebende Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch) sind standardisiert, d.h. für Maturantinnen und Maturanten der gleichen Schulform vereinheitlicht. Die Aufgabenstellungen in den übrigen Fächern, in denen darüber hinaus schriftlich maturiert werden kann, sind nicht standardisiert. Eine Abteilung des Bundesministeriums für Bildung (ehemals BIFIE Wien) stellt die standardisierten kompetenzorientierten Aufgabenstellungen bereit. Negativ beurteilte schriftliche Prüfungen müssen wiederholt werden. Es besteht die Möglichkeit, negative Beurteilungen durch mündliche Prüfungen, sogenannte Kompensationsprüfungen, auszubessern. Bei standardisierten Prüfungsgebieten werden die Aufgabenstellungen für die Kompensationsprüfungen zentral vorgegeben.

Mündliche Prüfung

Im Rahmen der dritten Säule, den mündlichen Prüfungen, können die Schulen eigenständig Schwerpunkte setzen. Die kompetenzorientierten Aufgabenstellungen bleiben in der Verantwortung der Lehrerinnen/der Lehrer am Schulstandort. Je nach Wahl der Schülerin/des Schülers müssen zwei bzw. drei mündliche Prüfungen abgelegt werden.

Quelle: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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